Mediziner und Todesstrafe

Der Artikel “Mediziner und Todesstrafe: Täter, Opfer, Gutachter” von PD Dr. med. Michael Huber, Universität Köln, und Torsten Lucas, Menschenrechtsbeauftragter der Ärztekammer Berlin, hier zum Download:
1996 mediziner_und_todesstrafe
Dies ist der Anfang des Artikels:
I Was haben Ärzte mit Hinrichtungen zu tun? Brisante Fakten.
Das Ausmaß gravierender Folgen von Menschenrechtsverletzungen auf die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen läßt sich – da es auch von Medizinern bislang kaum wahrgenommen, bzw. benannt wurde – wohl am ehesten als “verborgene Epidemie” beschreiben. Von Unfallchirurgen über Psychiater, bis hin zu Pathologen, sind Ärzte aller Fachrichtungen an der Behandlung der Folgen oder
der Begutachtung der Opfer beteiligt. Durch die Behandlung von
Folterüberlebenden, die Feststellung des Todes bei Hinrichtungen, die Durchführung der Leichenschau bei unklarer – oder eindeutig durch äußere Gewalteinwirkung bedingter – Todesursache oder andere berufliche Aufgaben geraten Mediziner und andere Heilberufler in Gewissenskonflikte und unter Druck. Vielfach findet dabei eine Verstrickung in Tätigkeiten statt, die den ethischen Prinzipien der Heilberufe grundsätzlich widersprechen. So auch bei der Verhängung der Todesstrafe und bei Exekutionen.
Curran & Cassel, 1980, sprechen in diesem Zusammenhang von einer “Korruption und Ausbeutung der gesellschaftlichen Rolle der Heilberufe”. Die Instrumentalisierung von Ärzten findet vor allem mit dem Ziel statt, die gesellschaftliche Akzeptanz der Todesstrafe zu vergrößern; stehen Ärzte doch seit Hippokrates für hohe ethische Maßstäbe und suggeriert ihre Teilnahme eine “saubere und schmerzlose” Hinrichtung.
Ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Todesstrafe können viele Facetten haben: Die Begutachtung Angeklagter bezüglich  Zurechnungsfähigkeit, bzw. psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung, die Behandlung zum Tode Verurteilter bis zum Zeitpunkt der Hinrichtung, die Beurteilung der sogenannten “Hinrichtungsfähigkeit”, aber auch die Beteiligung medizinischen Personals an der Vorbereitung und Durchführung von Hinrichtungen, sowie an anschließenden
Organentnahmen zum Zwecke der Transplantation. Historisch gesehen haben Ärzte außerdem bei der Entwicklung und Verfeinerung von Hinrichtungstechniken eine Schlüsselrolle gespielt (1,2,3).