Empfehlungen der BAFF für den Internationalen Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern: Schutz vor weiterer Verfolgung und vollständige Rehabilitation

Sehr geehrte Leser*innen,
wir möchten die folgende Resolution der BAFF (Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.) vorstellen:
Empfehlungen der BAFF für den Internationalen Tag der Vereinten
Nationen zur Unterstützung von Folteropfern:
Schutz vor weiterer Verfolgung und vollständige Rehabilitation
Die Resolution können Sie hier herunterladen:
baffresolution_06_2001
Hier können Sie den vollen Text der Resolution lesen:
Eine achtbare Menschenrechtspolitik verpflichtet zum umfassenden Schutz der Opfer von Folter und schweren Menschenrechtsverletzungen vor weiterer Verfolgung. Das Asylverfahren sollte so gestaltet sein, dass traumabedingt erkrankte Menschen eine faire Chance haben ihre Verfolgungsgeschichte in angemessener Form vorzubringen. Dazu gehören:
• unabhängige Asylverfahrensberatung vor der Erstanhörung;
• professionelle Unterstützung durch Gesundheitsexperten im Asylverfahren; in besonders schweren Fällen eine vorgeschaltete psychotherapeutische Behandlung;
• EinzelentscheiderInnen und DolmetscherInnen, die im Umgang mit Psychotrauma und in der Gestaltung kompetenter interkultureller Kommunikation hinreichend qualifiziert sind;
• das Recht auf Schutz vor Abschiebung in den Staat, der die Traumatisierung verursacht hat. Asylverfahren und Aufnahmebedingungen im Exilland müssen entsprechend angepasst werden.
• Für traumabedingt erkrankte Flüchtlinge ist besonders sensible Behandlung im Asylverfahren und bei der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen im Exilland unverzichtbar;
• Körperliche und psychische Folgen von Folter lassen sich durch erfahrene Gesundheitsexperten nachweisen und sind im Asylverfahren angemessen zu berücksichtigen.
Schwer traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer haben ein Recht auf volle Wiederherstellung ihres körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens.
• Die Lebens- und Integrationsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie für die vollständige körperliche, psychische und soziale Rehabilitation förderlich sind;
• Ihre sozialen, kulturellen und ökonomischen  Integrationsbemühungen in die Gesellschaft des Exillandes bedürfen uneingeschränkter Unterstützung;
• Der Zugang zu spezialisierten Angeboten der Behandlung ihrer körperlichen und psychischen Beeinträchtigung durch Folter und Verfolgung muss sichergestellt sein;
• Die bestehenden medizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Angebote müssen sichergestellt und weiter ausgebaut werden;
• Gesundheitliche Regelversorgung und soziale Dienste müssen sich für die Aufgabe der Rehabilitation von traumatisierten Flüchtlingen öffnen.