Normatives Empowerment Eine konzeptuelle Grundhaltung für die psychosoziale und therapeutische Praxis mit politisch Traumatisierten auf der Wertebasis der Menschenrechte

Hier können Sie den Artikel “Normatives Empowerment Eine konzeptuelle Grundhaltung für die psychosoziale und therapeutische Praxis mit politisch Traumatisierten auf der Wertebasis der Menschenrechte” Freihart Regener aus dem Jahr 2006 herunterladen:
2006 normatives empowerment polit traumatisierte_regner_korr
Dieser Artikel erschien auch in: Psychologische Medizin. 17. Jahrgang 2006, Nummer2.
Die Zusammenfassung des Texts können Sie hier lesen:
Der Text ist eine komprimierte Ergebnisdarstellung der Dissertation
über Normatives Empowerment (www.diss.fu-berlin.de/2006/34).
NE beschreibt eine konzeptuelle Grundhaltung für die psychosoziale
und therapeutische Praxis mit politisch Traumatisierten auf der Wertebasis der Menschenrechte. Der Gesamtkomplex politischer Traumatisierung lässt sich durch fünf Dimensionen oder „Sinnkoordinaten“ durchmessen. Die beiden Haupt-Sinnkoordinaten sind Macht sowie Menschenrechte/Recht/Gerechtigkeit. Die drei Neben-Sinnkoordinaten sind Wahrheit, Freiheit und Öffentlichkeit. Für die psychosoziale Praxis ergeben sich daraus fünf Strategien von Normativem Empowerment: Die beiden Hauptstrategien sind Er-mächtigung/Empowerment und Er-rechtigung/Enjusticement, d. h. die Vermittlung von kommunikativer Macht und von Menschenrechten. Die drei Nebenstrategien sind Er-schließung von Wahrheit, Er-freiung und Er-öffentlichung, d. h. die Vermittlung von Wahrheit, Freiheit und Öffentlichkeit. Normatives Empowerment ist keine ausschließende Alternative zur Psycho(trauma)therapie. Vielmehr umfasst und durchdringt NE als konzeptuelle Grundhaltung die Traumatherapie mit politisch Traumatisierten, und zwar gemäß der Formel: so viel Empowerment wie möglich, so viel Therapie wie nötig. Es wird mithin dafür plädiert, im Umgang mit Opfern schwerer   Menschenrechtsverletzungen nicht primär in klinisch-therapeutischen Kategorien zu denken und zu handeln, da dies der Tendenz nach eine Pathologisierung der Betroffenen und eine Ausblendung politischer Verantwortlichkeiten bedeutet. Vielmehr sollte primär in Empowerment-Kategorien gedacht und gehandelt werden, da Empowerment seit seinen Anfängen von einem politisch-menschenrechtlichen Anspruch geprägt ist. Die oftmalige Notwendigkeit psycho(trauma)therapeutischer
Behandlung wird dabei aber nicht verleugnet, sondern von Normativem Empowerment umfasst.