Wer kann Anträge stellen?
Alle psychosozialen Zentren, die innerhalb der BAfF organisiert sind, und Mitglieder von Amnesty International.
Welches Ziel haben die Anträge?
Gemäß der Reliefkriterien geht es um Förderung menschenrechtlicher Arbeit in Form von Unterstützung von Folteropfern und Flüchtlingen.
Wie werden die Anträge geprüft?
Einmal formal und inhaltlich durch das SdS (Sekretariat der deutschen Amnesty-Sektion), dann inhaltlich und anonymisiert durch jeweils zwei Gutachter*innen des Aktionsnetzes Heilberufe.
Was kann beantragt werden?
Menschenrechtliche Arbeit, für die ehrenamtliche Unkosten anfallen (z.B. Fahrtkosten).
Es können Einzelberatungen und –therapie, inklusive Dolmetscherkosten sowie Gutachtenaufträge zur Dokumentation von Folterspuren gefördert werden, darüber hinaus auch:
- Begleitungen zu Behörden/Therapiesitzungen
- Mitarbeit oder Organisation von Begegnungscafés
- Menschenrechtsbildungsveranstaltungen
- interkulturelle Veranstaltungen
- Sozialangebote wie Sportangebote, psychoedukative und kulturelle Angebote
- Unterstützung von Lots*innen und Pat*innen
- niedrigschwellige Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen
- Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen für Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen, Begegnungszentren oder Therapiezentren.
Jede Unterstützung ist möglich, für die eine Kostenübernahme durch andere Stellen nicht in Frage kommt oder für die entsprechende Anträge abgelehnt wurden.
Was sollte in dem Antrag stehen?
- wesentliche Angaben zu den geplanten Aktivitäten (Umfang, Zielsetzung)
- im Falle einer beantragten Einzeltherapie: wesentliche anonymisierte Personalien
- beantragte Kosten (gerne unter Angabe von Pro-Bono-Komponenten)
- ein konkreter Kostenvoranschlag (keine Pauschalen)
Ist eine konkrete Berichterstattung nach Verwendung der Mittel notwendig?
Es genügt eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten und das Einreichen der Belege.
Gibt es Obergrenzen der Förderung?
Ja, 15 000 Euro für jeden Antrag (der aus verschiedenen Einzelmaßnahmen zusammengesetzt sein kann), 20 000 Euro pro Jahr und Antragsteller (also unter Einschluss von Folgeanträgen).