Laden Sie hier den Infomartionstext “Vorstellung des ai-Arbeitskreises Medizin/Psychologie/Pflege” aus dem Jahr 1999 von Dr. Ulrike Heckl herunter:
1999 vorstellung_arbeitskreis
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Der Arbeitskreis „Medizin / Psychologie / Pflege“, der inzwischen alle Heilberufe umfaßt, wurde 1979 noch als Arbeitskreis „Ärzte – Psychologen“ gegründete, 1982 in den Arbeitskreis „Medizin – Psychologie“ umbenannt und hat sich inzwischen zum Arbeitskreis „Medizin / Psychologie / Pflege“ erweitert. Seit 1995 ist der Arbeitskreis in das „Health Professional Network“ von ai eingebunden, das sich weltweit die Aufdeckung und Prävention von Menschenrechtsverletzungen im Gesundheitswesen zum Ziel gesetzt hat.
In Deutschland unterstützen mehr als 2000 Personen, die in Heilberufen tätig sind, die Arbeit von ai, indem sie für verfolgte Berufskolleginnen und -kollegen sowie andere Opfer von Menschenrechtsverletzungen eintreten, sich gegen willkürliche Inhaftierungen, Folterungen, „Verschwindenlassen“ von Personen, extralegale Hinrichtungen und gegen die Todesstrafe wenden. In Kontakt zu Berufsverbänden und Fachzeitschriften ist das Ziel, nicht nur eine Gefangenenhilfe zu initiieren, sondern darüberhinaus auch über den Mißbrauch von ärztlicher und psychologischer Kompetenz zu politischen Zwecken aufklären. Weiterhin sehen sie in der Vermittlung von medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe für physisch und psychisch geschädigter Asylsuchenden eine wesentliche Aufgabe.
Psychologen und Psychotherapeuten sind wohl von Beginn an im Arbeitskreis vertreten gewesen, jedoch meist nur in geringer Zahl. Dieses mangelnde Engagement steht in keinem Verhältnis zu der Bedeutung der Psychologie, die sie für die Aufdeckung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in den vergangenen Jahren bekommen hat. Psychologische Forschungsergebnisse dienen nicht nur dem Verstehen der psychischen Folgen von Folter und der psychotherapeutischen Behandlung von Folteropfern, sondern mehr und mehr sind die Erkenntnisse aus der Verhaltens- und Kommunikationspsychologie in die Verfeinerung von „Techniken“ der Mißhandlung und Folterung von Gefangenen eingeflossen. Obwohl Psychologen als direkte Beteiligte bei Folterungen kaum in Erscheinung treten, bzw. ihre Mittäterschaft – u. a. auch in der Ausbildung von Folterern – nur spärlich dokumentiert ist, ist doch davon auszugehen, daß etliche an der Entwicklung und Planung von Foltermethoden, die kaum nachweisbare Spuren hinterlassen, beteiligt sind (Stichwort „saubere Folter“) und mit ihren Erfahrungen aus der Klinischen Psychologie plan- und absichtsvoll die Langzeitwirkung von Folter verstärken helfen. Auf diese Weise wird die wissenschaftliche Psychologie mißbraucht und zum Schaden der Verfolgten eingesetzt.
Dabei tragen PsychologInnen, wie viele andere im Gesundheitswesen Tätige, ein spezifisches Risiko. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit kommen sie u. a. auch in Kontakt mit Opfern von Menschenrechtsverletzungen oder mit Personen, die von Verstößen gegen Menschenrechte bedroht sind. Somit gehören PsychologInnen und PsychotherapeutInnen zum Kreis verfolgter Heilberufler, wenn sie die Methoden der psychologischen Folter, die verheerenden psychischen Langzeitfolgen von existentieller Bedrohung, Inhaftierung , Isolation und Folter aufdecken, dokumentieren und anprangern. Dies gilt besonders, wenn sie vor Ort in Menschenrechtsarbeit involviert sind und versuchen, den Gefolterten therapeutische Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. In vielen Staaten sind Behandlungszentren entstanden, in denen KollegInnen zusammen mit Vertretern anderer Professionen, versuchen, den Opfern eine Hilfe zum Überleben zu geben. Diese Personen sind jedoch oft bedroht und verfolgt, und manche werden selbst gefoltert und ermordet. Vor diesem Hintergrund sieht der Arbeitskreis es auch als eine wesentliche Aufgabe, dabei zu helfen, die hiesigen Behandlungseinrichtungen mit denen der Verfolgerstaaten zu vernetzen, um Krisenmechanismen für die bedrohten KollegInnen zu schaffen. So ist es z. B. in der Türkei bereits zu wirksamen Patenschaften mit breiter internationaler Unterstützung gekommen.
Die konkreten Hilfen für die medizinisch – psychosozialen Folgen staatlicher Verfolgung und Gewalt werden in den psychosozialen Behandlungszentren, die inzwischen in mehreren bundesdeutschen Städten entstanden sind, geleistet. Die Unterstützung dieser Arbeit bildet einen Schwerpunkt im Arbeitskreis.
Mit dem Ziel einer größeren Sensibilisierung der Rolle der Psychologie im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen ist die Etablierung des Themas Menschenrechtserziehung in den Curricula der psychologischen Institute, Aus- und Fortbildungseinrichtungen ein zentrales Anliegen des Arbeitskreises.