Liebe Leser*innen,
wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein drittes Geschlecht für den Eintrag ins Geburtenregister und die damit zusammenhängenden Personendaten zu fordern.
Das ZDF berichtet HIER über die positive Beurteilung dieser Entscheidung durch die deutsche Sektion von Amnesty International.
Aus der Sicht unserer Theko ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Schritt in die richtige Richtung zur Anerkennung der Rechte intersexueller Menschen.
Wir möchten auf die in diesem Bereich speziell engagierte Themenkogruppe “queeramnesty” aufmerksam machen, die ihr HIER finden könnt. Und HIER findet ihr das Statement von Anja Liebig, Expertin für Menschenrechte von LGBTI in der deutschen Sektion von Amnesty International. Den Bericht über die Menschenrechtslage von intersexuellen Menschen in Deutschland findet ihr HIER auf unserer Seite.
Entsprechende Berichte über die Entscheidung könnt ihr zum Beispiel in DER SPIEGEL Online, die Zeit und der Sueddeutschen Zeitung nachlesen.