Urgent Action Iran – keine angemessene medizinische Versorgung für gewaltlosen politischen Gefangenen

Liebe Leser*innen,
wir möchten uns auf die aktuelle Urgent Action aufmerksam machen.
Ihr könnt über diese Adresse HIER DIREKT eine Email abschicken.
Hier könnt ihr die Petition zum Unterschreiben auf Deutsch und Englisch herunterladen:
Petition – engl. – medizinische Versorgung Gefangene 2016
Petition medizinische Versorgung Gefangene 2016-2
Und hier die Pressemitteilung von Amnesty International, deutsche Sektion: PM medizinische Versorgung 18. Juli 2016
Dies sind die Informationen zum Fall:
Der Aktivist und gewaltlose politische Gefangene Saeed Hosseinzadeh Movahed wurde am 11. Juli gezwungen, seine medizinische Behandlung abzubrechen und in das Evin-Gefängnis in Teheran zurückzukehren. Grund dafür war, dass die Staatsanwaltschaft sich trotz einer entsprechenden ärztlichen Empfehlung geweigert hatte, seine Haftentlassung aus medizinischen Gründen zu verlängern. Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed leidet an schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen und ist aus Protest gegen seine Verlegung ins Gefängnis in den Hungerstreik getreten.
Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed setzt sich für Kinderrechte ein und leistet derzeit eine fünfjährige Haftstrafe ab, zu der er in Zusammenhang mit seinem friedlichen Aktivismus verurteilt wurde. Seit dem 11. Juli verweigert er die Nahrungsaufnahme, weil die Behörden sich weigern, seine Haftentlassung aus medizinischen Gründen zu verlängern, obwohl eine entsprechende ärztliche Empfehlung vorliegt. Er hat erklärt, dass er auch die Wasseraufnahme verweigern werde, wenn seinem Antrag auf Haftentlassung bis zum 16. Juli nicht stattgegeben wird. Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed leidet an ernsthaften gesundheitlichen Problemen, unter anderem an einer schwerwiegenden Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung), an rheumatoider Arthritis (chronische, fortschreitende Krankheit, die zu Schmerzen, Schwellungen und Steifheit in den Gelenken führt) und an Herzproblemen. Am 14. März 2016 gewährte man ihm nach einem 19-tägigen Hungerstreik eine dreitägige Entlassung aus medizinischen Gründen. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich jedoch nach Ablauf dieser drei Tage, die Haftentlassung zu verlängern, obwohl Gefängnisärzte bestätigt haben, dass er die Behandlung, die er benötigt, nicht im Gefängnis erhalten kann.
Über mehrere Monate widersetzte sich Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed dem Druck, wieder ins Gefängnis zu müssen, da er zeitweise stationär behandelt werden musste und fachärztliche Betreuung benötigte. Am 28. Juni durchsuchten die Behörden sein Haus, als er gerade nicht da war, und stellten es anschließend rund um die Uhr unter Überwachung, um ihn so abfangen und ins Gefängnis zurück bringen zu können. Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed wurde jedoch gewarnt und tauchte zehn Tage lang unter, um danach aus der Praxis seines Arztes ein spezielles Stützmieder abzuholen, das er bestellt hatte. Außerdem besorgte er seine ärztlichen Bescheinigungen, die belegen, dass er einmal wöchentlich eine Injektion erhalten muss. Am 11. Juli ging er zur Staatsanwaltschaft des Evin-Gefängnisses und stellte sich. Er wurde sofort festgenommen und inhaftiert. Seitdem befindet sich Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed im Hungerstreik. Er hat beantragt, sein Stützmieder mit ins Gefängnis nehmen zu dürfen. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge gaben die Staatsanwaltschaft und die Krankenabteilung des Evin-Gefängnisses diesem Antrag nicht statt, er konnte es dann aber trotzdem mitnehmen, nachdem er einen weiteren Antrag bei der Aufsichtsbehörde des Gefängnisses gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft des Evin-Gefängnisses hatte Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed zuvor gesagt, dass die Sarrollah-Einheit der Revolutionsgarden seine Freilassung und die Verlängerung seiner Entlassung aus medizinischen Gründen blockieren würde.

SCHREIBEN SIE BITTE

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed sofort und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur in Haft befindet, weil er friedlich seine Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung außerhalb des Gefängnisses und zu qualifiziertem medizinischen Personal erhält, das entsprechend der Medizinethik arbeitet und dementsprechend auch die Grundsätze der Vertraulichkeit, der Autonomie und der Einwilligung nach Aufklärung beachtet.
  • Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed nicht für seinen Hungerstreik bestraft wird.

APPELLE AN

(bitte schicken Sie ihre Appelle nur über die Botschaft)
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ‘Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
GENERALSTAATSANWALT
Abbas Ja’fari Dolat Abadi
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
KOPIEN AN
GESUNDHEITSMINISTER
Seyyed Hassan Ghazizadeh Hashemi
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed wurde am 15. Oktober 2014 bei sich zuhause in Teheran von Angehörigen der Revolutionsgarden festgenommen. Die Männer durchsuchten sein Haus und konfiszierten eine Reihe persönlicher Gegenstände, ohne einen Haftbefehl oder einen Durchsuchungsbeschluss vorzulegen. Er wurde in den Trakt 2A des Evin-Gefängnisses gebracht, wo er drei Monate festgehalten wurde, davon 18 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt. Er hatte in dieser Zeit keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, obwohl er mehrfach verhört wurde. Eigenen Angaben zufolge hielten die Behörden ihn 32 Tage in einer Zelle mit einem psychisch kranken Gefangenen fest, um so Druck auf ihn auszuüben. Während seiner Verhöre wurde er gezwungen, mit verbundenen Augen in Richtung Wand auf einem Stuhl zu sitzen.
Das Verfahren gegen Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed, das im März 2015 vor einem Revolutionsgericht stattgefunden hat, war extrem kurz, und er hat seinen Rechtsbeistand zum ersten Mal während der Anhörung getroffen. Das Gericht sprach ihn der “Beleidigung des Religionsführers” und “staatsgefährdender Versammlung und Konspiration” schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. Zu den Aktivitäten, die in der Urteilsschrift als Beweise für “Handlungen gegen die nationale Sicherheit” aufgeführt sind, gehören das “Organisieren von Treffen und Versammlungen mit neun anderen Personen unter dem Vorwand, sich für die Rechte arbeitender Kinder einzusetzen, die tatsächlich darauf abzielten, gegen ergangene gerichtliche Urteile vorzugehen und wegen Aufwiegelung inhaftierte Personen und die Familien von Personen zu verteidigen, die bei der Aufwiegelung von 2009 [ein Begriff, der von den iranischen Behörden für die Proteste nach den Wahlen 2009 verwendet wird] ums Leben gekommen sind”, “Treffen mit den Familien der getöteten Personen und Beteiligung an der Koordination von Aktivitäten gegen die heilige Ordnung der Islamischen Republik”, “Teilnahme an illegalen Versammlungen vor dem Gebäude der UN in Teheran und Besuche mit mehreren Personen bei der Mutter des verstorbenen Sattar Beheshi, der wegen Aufwiegelung inhaftiert worden war” [Sattar Beheshti war ein iranischer Blogger, der im Oktober 2012 in Haft starb, nachdem er Berichten zufolge von der Polizei für Internetkriminalität gefoltert und anderweitig misshandelt worden war]. Des Weiteren wurden in der Urteilsschrift folgende Punkte aufgelistet: “Teilnahme an Versammlungen vor dem Evin-Gefängnis und dem Geheimdienstministerium, bei denen die Freilassung von wegen Aufwiegelung Inhaftierten wie Narges Mohammadi gefordert wurde”, “Veröffentlichung von Zeichnungen, beleidigenden Bildern und Materialien, mit denen die Aufwiegelung von 2009 unterstützt wurden und die sich gegen die erleuchtende Religion des Islam, die heilige Ordnung der Islamischen Republik und den verehrten Obersten Religionsführer richteten” und “Aufrufen zum Umsturz der heiligen Ordnung der Islamischen Republik in Facebook-Posts und Beleidigung des Obersten Religionsführers durch die Zuordnung falscher Aussagen wie ‚Ihr sollt euch vermehren und wir werden Gefängnisse erbauen, Krane kaufen und Galgen aufstellen'”.
Der Iran ist Vertragsstaat des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und damit rechtlich verpflichtet, “das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit” zu respektieren, zu schützen und zu beachten. Regel 24 der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen besagt: “Die gesundheitliche Versorgung von Gefangenen ist Aufgabe des Staates.” Zudem heißt es in Regel 24: “Gefangene sollen den gleichen Standard der Gesundheitsversorgung erhalten, der in der Gesellschaft verfügbar ist” und “ohne Diskriminierung” Zugang zu Gesundheitsdiensten haben. In den Grundsätzen heißt es außerdem, dass Gefangene, die fachärztliche Behandlung benötigen, in ein spezialisierte Vollzugseinrichtung oder öffentliche Krankenhäuser verlegt werden müssen, wenn sie im Gefängnis nicht entsprechend behandelt werden können (Regel 27). Wenn die Verweigerung einer medizinischen Behandlung große Schmerzen oder Leid für den betreffenden Gefangenen zur Folge hat und diese Verweigerung willentlich als Strafe, zur Einschüchterung oder zur Erpressung von “Geständnissen” erfolgt, stellt sie Folter und somit eine Verletzung von Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) dar. Der Iran gehört zu den Vertragsstaaten des IPbpR.
Paragraf 502 der neuen Strafprozessordnung, die im Juni 2015 in Kraft trat, schreibt vor, dass bei einer verurteilten Person, die an einer physischen oder psychischen Krankheit leidet und bei der die Vollstreckung der Strafe zu einer Verschlechterung der Erkrankung oder einer Verzögerung des Genesungsprozesses führen würde, der für die Überwachung der Vollstreckung der Strafe zuständige Richter nach Konsultation mit der Organisation für rechtsmedizinische Fragen die Vollstreckung der Strafe bis zur Genesung aussetzen kann. Gemäß der Strafprozessordnung obliegt es zudem dem Richter, der über die Vollstreckung der Strafe entscheidet, festzustellen, ob die verurteilte Person so krank ist, dass sie nicht in der Lage ist, die Strafe anzutreten. Er kann dann den Fall an das ursprüngliche Gericht zurückzuverweisen, damit dieses ein alternatives angemessenes Strafmaß festsetzen kann.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression, association and assembly.
  • Urging them to ensure that, pending his release, he is provided with adequate health care outside prison, and has ongoing access to a qualified health professional to provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy, and informed consent.
  • Urging that the authorities refrain from punishing Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed for going on hunger strike.

http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-056-2016-1/keine-angemessen-medizinische-versorgung