Nicht einmal im Krankenhaus vor Abschiebung sicher. Ordnungsrechtliche Maßnahmen dürfen Patienten nicht schädigen

Hier können Sie den Artikel “Nicht einmal im Krankenhaus vor Abschiebung sicher. Ordnungsrechtliche Maßnahmen dürfen Patienten nicht schädigen” von Ilany Kogan aus dem Jahr 2005 herunterladen:
2005-07heckl_nicht_einmal_im_krankenhaus_vor_abschiebung_sicher
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„Haben nicht einmal mehr kranke Menschen in Krankenhäusern Schutz vor staatlicher Gewalt?“
fragen sich schockiert die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Cafés Exil, Anlaufstelle für Flüchtlinge und Migranten in Hamburg. Was war geschehen? Daved M. ein 22-jähriger afghanischer Flüchtling, der zusammen mit seinem Anwalt gerade einen Asylfolgeantrag gestellt hatte, wurde nur wenig später auf Anweisung der Ausländerbehörde vor deren Eingang festgenommen und kam in Abschiebehaft. Daved M. brach zusammen und musste in die psychiatrische Abteilung des Allgemeinkrankenhaus Harburg eingeliefert werden. Die Ärzte diagnostizierten akute Suizidgefahr.
Aber selbst im Krankenhaus ließ man ihn nicht in ruhe. Mehrmals drang die Polizei in sein Zimmer ein, nur „um zu gucken, ob der Mann noch da ist“, wurde vom Sprecher der Behörde Norbert Smekal abgewiegelt (taz 26.5.2005). für die Beurteilung dieses Vorgehens spielt es keine Rolle, ob die polizeilichen Aktionen mit der Verhinderung eines illegalen Aufenthaltes oder der Einleitung eine Abschiebung begründet werden. Daved M. erlebte das Eindringen als unmittelbare Bedrohung, fürchtet eine sofortige Festnahme und reagierte mit totaler Verängstigung. Erst auf die Erklärung eines Arztes, eine Entlassung des Patienten nicht verantworten zu können, ließen die Beamten von ihrem Vorhaben ab.
Auch wenn seien Betreuer nicht genau wissen, was Daved in den Zeiten des Kriegs- und der Talibanherrschaft in Afghanistan alles erlebt hat, so sind sie sicher, dass er Morddrohungen erhalten hat und um sein Leben fürchtet, so sehr, dass er sich lieber selbst das Leben nehmen würde, als nach Afghanistan zurückzukehren. „Das ist keine ‚fehlgeschlagene Abschiebung’ nach Innensenator Nagel, sondern das sind die fatalen Folgen de zwangsweisen Abschiebung von Menschen, deren begründete Ängste weder von den Behörden noch von der Politik ernst
genommen werden.