Liebe Leser*innen,
wir möchten Sie auf die aktuelle Mitteilung des Berufsverbands deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zum Thema “Abschiebepraxis verletzt Menschenrechte
Für ein dauerhaftes Bleiberecht für Flüchtlinge”, gerichtet an die Innenminister von Bund und Länder, hinweisen.
Die Veröffentlichung können Sie hier herunterladen:
BDP_Stellungnahme_Bleiberecht
Den Text der Veröffentlichung können Sie hier in voller Länge lesen:
Am 18. / 19. November 2006 werden sich die Innenminister von Bund und Ländern wieder einmal mit dem Thema Bleiberecht befassen.
Ca. 200.000Menchne leben in Deutschland als „Geduldete“ in einer rechtlichen Grauzone, aber ohne Aufenthaltsrecht. 120.000 von ihnen leben hier schon länger als fünf Jahre. Ein großer Teil von ihnen sind Bürgerkriegsflüchtlinge, die kein Asyl erhielten, aber aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden konnte. Inzwischen habe sie sich hier integriert, ihre Kinder sind hier zur Schule gegangen und haben ihre Abschlüsse gemacht. Deutschland ist ihr Zuhause. Doch trotz des jahrelangen Aufenthalts droht ihnen die Abschiebung.
Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin,
– dass angesichts der großen Unsicherheit, welche Situation sie in ihren Heimatländer erwartet, viele Flüchtlinge ausgeprägte Ängste entwickeln, die bereits vorhandene Belastungssymptome
verstärkt
– dass viele Flüchtlinge, die nach ihren Fluchterfahrungen versucht haben, sich hier zu integrieren und nun zwangsweise in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, dies als eine erneute Vertreibung erleben und nach ihrer Rückkehr mit einer vergleichbaren Belastungssymptomatik reagieren wie in der Zeit nach ihrer Flucht
– dass viele unter den Flüchtlinge an einer postraumatischen Belastungsstörung leiden oder psychisch krank sind und in ihren Heimatländern meistens keine adäquate Behandlungsmöglichkeiten
gibt
– dass aber erst eine innere und äußere Sicherheit die Voraussetzung bietet, traumatisierte Menschen erfolgreich zu behandeln
Darum appelliert der BDP an die Innenminister von Bund und Ländern, eine großzügige Regelung zu treffen und sich bei der anstehenden Änderung des Zuwanderungsgesetzes für eine
gesetzliche Regelung einzusetzen, mit der auch die Praxis der Kettenduldung zukünftig und auf Dauer beendet wird.