Mitteilung zu dem Buch “Verratener Eid: Folter, Komplizenschaft medizinischen Personals und der Krieg gegen den Terror” von Steven Miles

Hier können Sie eine Zusammenfassung des Buchs “Verratener Eid: Folter, Komplizenschaft medizinischen Personals und der Krieg gegen den Terror” von Steven Miles herunterladen:
2008-05 miles_verratener_eid buchbeschreibung
Die Zusammenfassung können Sie auch hier lesen:
Verratener Eid
Steven Miles MD, Arzt und Professor für Medizinische Ethik beschreibt in seinem Buch “Oath Betrayed:
Torture, Medical Complicity, and the War on Terror” – “Verratener Eid: Folter, Komplizenschaft medizinischn Personals und der Krieg gegen den Terror” wie Ärzte, Psychologen und andere Angehörige der Heilberufe mit den Folterern in den US-Militärgefängnissen Guantanamo, Abu Ghraib und anderen zusammenarbeiten und ihre speziellen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Dienst der Folterpraxis stellen.
Beispielhaft seien genannt
· Untersuchung der Gefangenen im Hinblick darauf, ob und welche Foltermaßnahmen an ihnen
vorgenommen werden können und entsprechende Attestierung
· Anwesenheit bzw. Erreichbarkeit des Arztes während der Folterung zur Feststellung des Zeitpunkts der Aussetzung der Foltermaßnahmen und des Zeitpunkts ihrer Fortsetzung
· Verhaltenspsychologisch entwickelte Verhörspläne mit Einsatz von Demütigung, Schlaf- Entzug, sexueller Erniedrigung, Gebrauch von Hunden, Kälte-Exposition etc.
· Auswertung der Krankenakten der Gefangenen im Hinblick auf Daten, die spezielle Ansatzpunkte für Verhöre unter Anwendung von Zwangsmitteln/Folter bieten
· Wegschauen bei Verletzungen durch Folter und oft auch Unterlassung der medizinischen Versorgung
· Unterlassung der Dokumentation von Verletzungen durch Folter oder auch nachträgliche Fälschung der Dokumentation
· bei Todesfällen routinemäßige Verweigerung der  Todesbescheinigungen bei Tod durch Folter und /oder Bescheinigung natürlicher Todesursachen, wenn der Tod als Folge der Misshandlungen eingetreten war u. a. m.
Als Konsequenz aus diesen Vorgängen, die in den genannten Gefängnissen offenbar zur alltäglichen Routine des dortigen medizinischen Personals gehören, regt Prof. Miles an, weltweit geltende Richtlinien für Verhalten und Pflichten von Ärzten und anderem medizinischem Personal in jeglicher Art von
Gefängnissen zu definieren und Verstöße gegen diese Richtlinien zu sanktionieren.
Als Entwurf sind diese Vorschläge von Prof. Miles auf Deutsch in der März-Ausgabe 2008 des Hamburger Ärzteblatts erschienen und werden hier wiedergegeben. Sie sollen eine Diskussion innerhalb
der Ärzteschaft, der Psychologen und anderer medizinischer Berufe anstoßen.
Steven D. Miles: Ärzte und Folter – Nachfolgedokument der Deklaration von Tokio
Mit der “Erklärung von Tokio” hat die WMA 1975 Richtlinien für Ärzte hinsichtlich der Folter und anderer Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung in Verbindung mit Inhaftierung und Gefangenschaft aufgestellt, die einen Meilenstein in der medizinischen Ethik darstellen. Eindeutig wird dort festgelegt, dass ein Arzt unter keinen Umständen an Folterung oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung teilnehmen, diese begünstigen oder dulden und dafür auch keine Räumlichkeiten, Instrumente, Stoffe, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verfügung stellen darf. Hinzu kamen 1984 die UN-Antifolterkonvention, und 1988 die “Grundsätze der Vereinten Nationen zum Schutze aller Personen unter jeder Form von Festnahme und Inhaftierung vor Folter und anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung”
und eine Erklärung der WMA, die die ärztliche Pflicht, Anzeichen von Folter zu dokumentieren, die Verantwortung ärztlicher Berufsorganisationen festlegt für Untersuchung und Sanktionierung
von Ärzten, die sich an Folterungen beteiligen und für den dringend notwendigen Schutz von Ärzten, die sich solcher Beteiligung verweigern.
Seitdem sind politische Entwicklungen eingetreten, die für den Inhalt dieser Dokumente von Bedeutung sind. Viele Ärzteorganisationen haben in Anbetracht der Übergriffe an Gefangenen im “Krieg gegen
den Terror” ihre Berufsordnungen hinsichtlich ärztlicher Mitwirkung bei Verhören deutlicher gefasst.
Ärzte sind zum Schutz der körperlichen und geistigen Gesundheit von Gefangenen verpflichtet. Wir haben Zugang zu geheim gehaltenen Gefangenen, die der Überwachung durch Menscherechtsorganisationen entzogen sind. Wir haben das Fachwissen, Zeichen von Misshandlungen zu erkennen, auch
wenn wir nicht Zeugen solcher Misshandlungen waren oder wenn der Gefangene schweigt. Deshalb sind wir zum Kampf gegen die Folter verpflichtet.
Es ist daher an der Zeit, die verschiedenen über unterschiedliche Menschenrechtsdokumente verstreuten Inhalte zusammenzufassen und ein umfassendes Nachfolgedokument der Deklaration von Tokio
zu entwickeln, das die Gefängnisärzte in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stellt und für das nachfolgend ein Entwurf skizziert und zur Diskussion gestellt wird:
Ethische Grundsätze für Ärzte, die Gefangene betreuen, die der Gefahr der Folter und anderer Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung ausgesetzt sind. Ärzte und Verhörssituationen, Strafe und Gefängnisbedingungen, die der Folter und Misshandlung gleichzusetzen sind:
Es ist eine grober Verstoß gegen die medizinischen Ethik und gegen internationale Konventionen, wenn Ärzte Folter oder andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Formen von Behandlung oder Bestrafung unterstützen, diese stillschweigend dulden, direkt oder indirekt, offen oder verdeckt, aktiv oder passiv daran teilnehmen.
Ein Arzt darf keine Räumlichkeiten, Instrumente, Stoffe oder Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verfügung stellen um Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung zu fördern.
Ein Arzt darf nicht die Tauglichkeit von Gefangenen oder Inhaftierten zu Verhör oder Strafe, die ihre körperliche oder seelische Gesundheit nachteilig beeinflussen oder schädigen können, bescheinigen.
Der Arzt darf nicht während eines Verhörs anwesend sein, in dessen Verlauf Folterung oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Verfahren durchgeführt oder angedroht werden.
Ein Arzt darf einem Gefangenen eine Behandlung nicht vorenthalten oder mit Vorenthaltung drohen für den Fall, dass dieser bei einem Verhör oder bei Gefängnisregularien nicht mitwirkt.
Ein Arzt darf nicht dazu beitragen, die Fähigkeit des Opfers zu mindern, sich der Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung zu widersetzen.
Ein Arzt darf sich nicht daran beteiligen, Folter, Verhöre unter Zwangsmßnahmen und anderen Maßnahmen, die die körperliche oder geistige Gesundheit eines Gefangenen beeinträchtigen, zu überwachen und zu modifizieren.
Ein Arzt, der bei einer dieser Situationen mitwirkt, ist Mittäter bei Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung.
Krankenakten und Dokumentation:
Ein Arzt muss Klagen von Gefangenen über Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung dokumentieren.
Ein Arzt muss Symptome von Folter und Misshandlung dokumentieren.
Ein Arzt, der bei einem Gefangenen eine Autopsie durchführt oder eine Todesbescheinigung ausstellt, muss diese Pflichten nach nationalen und internationalen Gesetzen und unter Beachtung allgemein akzeptierter medizinischer Standards erfüllen.
Ein Arzt, der es unterlässt, vollständige und genaue klinische und postmortale Aufzeichnungen anzufertigen, kann sich der Mittäterschaft bei Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung schuldig machen.
Meldung von Folter oder anderen Formen grausamer,  unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung:
Ein Arzt muss jeden Verdacht auf Folter oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender
Behandlung oder Bestrafung anzeigen.
Ein Arzt muss den Verdacht der Mittäterschaft von Ärzten und anderem medizinischem Personal bei Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung anzeigen.Solche Anzeigen müssen, wo es möglich ist, an die Gefängnis- oder Regierungsbehörden gehen. Wo dies nicht möglich ist sollten sie an Ärzteorganisationen, Ärztekammern oder an  Menschenrechtsorganisationen weitergeleitet werden.
Ein Arzt, der solche Meldungen unterlässt, kann sich der Mittäterschaft bei Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung schuldig machen.
Untersuchungen und Sanktionen gegen Ärzte
Zulassungsorgane zur ärztlichen Tätigkeit sollten unverzüglich Meldungen über ärztliche Mittäterschaft bei Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung von Gefangenen untersuchen.
Zulassungsorgane sollten angemessene Sanktionen verhängen, falls sich solche Behauptungen als zutreffend herausstellen.
Zulassungsorgane sollten glaubhafte Behauptungen über strafbares Fehlverhalten an die zuständigen staatlichen Stellen zum weiteren Vorgehen weiterleiten.
Zulassungsorgane, die es unterlassen auf die Mittäterschaft von Ärzten bei Folter oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung angemessen zu reagieren, machen sich selbst der Mittäterschaft an solchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.