Hier können Sie den Artikel “Die Verschränkung von äußerer und innerer Realität bei politischer Verfolgung und Folter – Das Unrechtserleben bei den Betroffenen und Möglichkeiten therapeutischer Behandlung” von Birgit Möller und Freihart Regner aus dem Jahr 1999 herunterladen:
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Den Artikel erschien auch in: Zeitschrift für Politische Psychologie, Jg. 7, 1999, Nr. 1+2, S. 59 – 86
Die Zusammenfassung des Texts können Sie hier lesen:
Politische Repression und Folter dienen der Absicherung von Herrschaft und zielen neben dem Individuum auch auf die Gesellschaft ab. Durch „Verwissenschaftlichung“ und „Professionalisierung“ im Zusammenwirken mit modernster Überwachungstechnologie entsteht ein Foltersystem, das das Individuum zerstört und in seine psychischen Strukturen eingreift. Der Einsatz subtiler psychologischer und körperlicher Foltermethoden und die daraus resultierende Regression machen es dem Gefolterten zunehmend unmöglich, die Zerstörung als von außen kommend wahrzunehmen. Die externe Realität zwingt sich in die Psyche des Opfers und beschädigt bzw. zerstört dessen psychischen Strukturen, was zur Aufrechterhaltung des repressiven politischen Systems dient. Eine Expertenbefragung mit PsychotherapeutInnen von politisch Verfolgten zeigt, wie zentral in diesem Kontext die Bedeutung des Unrechtserlebens für die Gefolterten ist, und wie groß die Notwendigkeit, dieses therapeutisch zu behandeln, da andere Gefühle, wie Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung, Einsamkeit, häufig Sinnverlust, sich an das Unrechtserleben binden. Retraumatisierende Erlebnisse im Asylland wirken aggravierend und generalisierend. Eine therapeutische Haltung dazu kann sein, Partei für den Klienten zu ergreifen und das erlittene Unrecht zu bestätigen („vinculo comprometido“). Politisch bewußte Klienten haben häufig weniger starke Ungerechtigkeitsgefühle, da sie die Logik des repressiven Systems erkannt und erwartet haben und von den direkten Tätern defokussieren können. Dies kann auch therapeutisch genutzt werden („Kognitive Umstrukturierung“). Politisches Engagement, mit dem das Erlittene aktiv und öffentlich umgesetzt werden kann (z.B. im Testimonium), hat deshalb auch therapeutischen Stellenwert. Die Verfolgten leiden am gesellschaftlich fortgeschriebenen Unrecht und der moralischen Uneinsichtigkeit der Täter. Wichtig ist daher eine Entprivatisierung des Erlittenen im gesellschaftlichen Raum (bes. Gerichtsverfahren gegen die Täter), durch die ein gesellschaftlicher Schutzraum z.T. restituiert wird.