Traumatisierte Flüchtlinge und Überlebende von Folter in der Asylgesetzgebung von 1998 – Flüchtlings-Kinder in der Generationenfolge

Hier können Sie den Artikel “Traumatisierte Flüchtlinge und Überlebende von Folter in der Asylgesetzgebung von 1998 –
Flüchtlings-Kinder in der Generationenfolge” von Waltraud Wirtgen aus dem Jahr 1999 herunterladen:
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Der Artikel erschien auch in: Zeitschrift für Politische Psychologie, Jg. 7, 1999, Nr. 1+2, S. 151 – 163
Die Zusammenfassung können Sie hier lesen:
Aus der Arbeit des Beratungs- und Behandlungszentrums für Flüchtlinge und Folteropfer REFUGIO München wird die Fortsetzung traumatisierender Prozesse durch die Asyl- und  Ausländergesetzgebung dargestellt. Ein legaler Zugang zu Schutz und
Asyl in Deutschland ist faktisch nicht mehr gegeben: Aufgrund ihrer Sprachlosigkeit (ein Hauptsymptom ihrer Traumafolgen) und ihrer in der Situation i.a. durch sie nicht beweisbaren „staatlichen“ Verfolgung wird der Asylantrag der Flüchtlinge i.d.R. bereits in der Erstanhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) abgelehnt. Folgen des fehlenden Schutzes, einer adäquaten
Behandlung und der ständigen Angst vor der drohenden Abschiebung sind Chronifizierung von körperlichen und psychosomatischen Folterfolgen, Depressionen und
Angstneurosen. Als Hauptleidtragende geben Flüchtlingskinder ihre traumatischen Erfahrungen, die fehlende emotionale Zuwendung ihrer traumatisierten Eltern und deren häufige psychische „Versteinerung“ an die nächsten Generationen weiter. Angeboten
psychosozialer Unterstützung bleibt zumeist nur eine Krisen- und „Feuerwehr“- Funktion; angemessene Hilfe und Behandlung sind unter den gegenwärtigen, gesellschaftlich vorgegebenen Rahmenbedingungen kaum möglich. Der soziokulturelle,
gesamtgesellschaftliche und gesundheitliche Schaden im Heimat- wie im „Gast“- land sind unabsehbar.