Aktueller Prozessbericht: ärztliche Menschenrechtler Serdar Küni unter Anklage

Wir möchten auf folgenden, wichtigen, von einem Beobachter des IPPNW in der Türkei vom 13.03.2017 niedergeschriebenen Bericht hinweisen. Der Bericht beruht nicht auf Informationen von Amnesty International.
Bericht zur Prozessbeobachtung von Serdar Küni
Der Arzt Serdar Küni aus Cizre/Türkei ist seit Oktober 2016 in Haft Er arbeitete im kommunalen Krankenhaus in Cizre seit vielen Jahren und war auch dort während der Ausgangssperre Anfang 2016 dort tätig. Ihm wird vorgeworfen, dass er Informationen über verwundete Patienten, die er  während dieser Zeit behandelt habe, nicht an die offizielle Strafverfolgungsbehörden weitergegeben und somit eine terroristische Vereinigung unterstützt habe. Er ist unter dem  Artikel 314/2 des türkischen Strafgesetzes angeklagt. Im droht 5 – 10 Jahre Haft. Am 13.März 2017 wurde  sein Prozess vor der 2. Kammer des Strafgerichtes in Shirnak eröffnet. Dazu reisten etwa 70 Leute, u.a. auch 7 Vertreter aus Deutschland, USA, England, Norwegen und Schweden an, darunter ein Vertreter der World Medical Assoziation.  Ich selbst nahm für das AI Aktionsnetz Heilberufe und der IPPNW  an dieser Prozessbeobachtung teil. Leider war es mir aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen, an einem von der Türkischen Menschenrechtsstiftung initiierten Forumsgespräches zum inhaltlichen Komplex: Medizin in militärischen Konfliktsituationen in Diyarbakir am Tag vor der Verhandlung teilzunehmen.
Im überfüllten Gerichtssaal drängelten sich viele Ärzte und Ärztinnen, Juristen, Rechtsanwälte und Unterstützer aus der weit verzeigten Familie von Dr. Serdar Küni. Der angeklagte Arzt selbst wurde nur über Video hinzugeschaltet. Mehrmals winkte er der Menge im Gerichtssaal zu und freute sich offensichtlich über die massive Unterstützung. Das Gericht war mit 3 Richtern besetzt. Die Verteidigung war mit 6 Rechtsanwälten vertreten. Mit einer Verzögerung von 1 ½ Stunden startete der Prozess. Dr. med. Küni, der gleichzeitig auch der Präsident der Ärztekammer  und Vertreter der Türkischen Menschenrechtsstiftung in Cizre ist, bestritt nicht, dass er, wie es seine ärztliche Pflicht sei, unterschiedslos verwundete Menschen in seinem Krankenhaus behandelt habe, ansonsten sich an das türkische Recht gehalten habe. „Ich bin in meinem Beruf als Arzt verpflichtet, jeden zu behandeln, der ärztlicher Versorgung bedarf. Aber ich habe mich in diesem Rahmen immer an Recht und Gesetz gehalten“, erklärte der Arzt sehr ruhig, aber bestimmt.
 
Die vier Belastungszeugen, die die Staatsanwaltschaft für den Prozess vorführen ließ, behaupteten alle unter Eid übereinstimmend, dass sie ihre Aussagen unter starken äußeren Druck, drei sogar unter Folter, unterschrieben hätten, diese nun widerrufen würden, weil sie  Dr. Küni überhaupt nicht kennen würden und noch nie gesehen hätten. Einigen dieser Zeugen, drei davon sind noch in Haft und wurden ebenfalls per Video zugeschaltet, sah man  ihre psychischen Folterspuren noch deutlich an. Der Staatsanwalt nahm mit keinem Wort zu deren Aussagen Stellung. Die Zeugen wurden auch nicht weiter befragt.  Die Verteidigung machte noch einmal klar, dass offensichtlich gegen Herr Dr. Küni nichts Greifbares vorliegen würde, was ihn belasten würde und somit sofort aus der Haft zu entlassen sei. Außerdem würde hier offensichtlich ein Konflikt zwischen Justiz und medizinischer Ethik vorliegen. Dazu wurden auch Statements von mehreren internationalen ärztlichen Organisationen sowie der internationalen Prozessbeobachter dem Gericht übergeben.
 
Der Staatsanwalt plädierte trotz dieses Prozessverlaufes weiterhin für Dr. Serdar Küni Haft und schob einen weiteren, noch anonymen Zeugen vor, der noch zu befragen sei. Es bestehe weiterhin starken Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Das Gericht folgte dieser Auffassung des Staatsanwaltes und verfügte weiterhin Haft bis zum neuen Gerichtstermin, der am 24.4.2017 festgelegt wurde. Für alle Prozessbeobachter löste diese Entscheidung Entsetzen und Empörung aus und wurde mit mehreren Minuten bedrücktes Schweigen beantwortet, ehe man im und vor dem Gerichtssaal lauthals diskutierte.
 
In Übereinstimmung mit allen internationalen Prozessbeobachtern möchte ich hiermit festhalten:

  1. Diesem Verfahren fehlen rechtsstaatliche Standards. Das Verfahren hätte erst gar nicht eröffnet werden dürfen, weil es kein strafwürdiges Verhalten ist, wenn Ärzte sich an ihre pflichtgemäße Schweigepflicht halten und auch unterschiedslos Patienten ärztliche Hilfe zukommen lassen, die sie brauchen.
  2. Die Hinzuziehung von Zeugen, die gefoltert worden sind, verstößt gegen  die internationale Folterkonvention, die auch die Türkei unterschrieben hat. Spätestens an dieser Stelle hätte der Prozess platzen müssen.
  3. Die Anklagevertreter konnten bisher keinerlei Beweise für ein konkretes strafwürdiges Fehlverhalten von Herrn Dr. Serdar Küni  vorlegen. Alle bisherigen Zeugen widerriefen ihre vorher unterschriebenen Aussagen. Von daher hätte Herr Dr. Küni spätestens an dieser Stelle aus der Haft entlassen werden müssen.
  4. Es soll offensichtlich ein deutliches Zeichen gesetzt werden, das die Unabhängigkeit ärztlicher Tätigkeit in Frage stellt und sie staatlichen Verfolgungsinteressen unterwirft.

 
Gerade letzteres muss immer wieder von Heilberuflern verteidigt werden. Solche Tendenzen, die ärztliche  Behandlungstätigkeit nicht mehr an den Bedürfnissen und der gesundheitlichen Unversehrtheit ihrer Patienten auszurichten, sondern von fremden Interessen instrumentalisiert werden zu können, bestehen in vielen Teilen der Welt. Es gibt nicht nur ein Recht auf  Gesundheit und adäquater Behandlung, sondern auch das Recht von heilberuflich Tätigen, ihre pflichtgemäße Tätigkeiten nur an dem Wohl ihrer zu behandelnden Patienten auszurichten. Eine Vorraussetzung ist, dass die Patienten vertrauen können, dass die ärztliche/heilberufliche Schweigepflicht nicht gegen ihren Willen gebrochen wird. Die heilberufliche Tätigkeit darf nicht fremden Interessen geopfert werden. In diesem Prozess steht dieses Recht stellvertretend zur Disposition. Dagegen muss ein geschlossener Aufschrei aller heilberuflich Tätiger, auch international, erfolgen. Der Prozess gegen Dr. Serdar Küni sollte für uns alle ein Anlass sein, dieses Recht lauthals zu verteidigen.